Anwaltskanzlei Annett Hein  
 

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Willkommen bei der Anwaltskanzlei Hein!

Ich freue mich über Ihr Interesse und möchte mich Ihnen vorstellen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht arbeite ich lösungsorientiert und immer mit Blick auf weitere, dem Arbeitsrecht verbundene Rechtsgebiete, wie dem Sozial- und Verwaltungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

So sind bei der Einschätzung der Rechtslage nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch die Regelungen in den Arbeitsverträgen, einzelnen Dienstanweisungen, den geltenden Tarifverträgen und der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes, zu beachten. Nicht selten verstoßen sogar bundesdeutsche Regelungen gegen das Diskriminierungsgesetz oder gegen EU-Richtlinien und dürfen nicht angewandt werden.

Darüber hinaus sind wichtige im Arbeitsverhältnis zu beachtende Normen in einer Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen enthalten, was häufig zu einer Unsicherheit sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite führt. So sind z.B. Regelungen

• zu den Kündigungsfristen im BGB,
• zum Kündigungsschutz im KSchG,
• zu den Arbeitszeiten im ArbZG,
• zum Urlaubsanspruch im BUrlG,
• zur Zeugniserteilung und Lohnabrechnung im der GewO,
• zu Befristungsabreden im TzBfrG,
• zu Abfindungen im KSchG und EkStG,
• zur Diskriminierung im AGG,
• zum Arbeitsschutz im BetrVG, MSchuG,
• zum Krankengeld im EntgeltfortzahlungsG und SGB V und
• zu den Rechte der Behinderten im SGB IX 
enthalten. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht führt, hat sich nach der erfolgreichen Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs zudem kalenderjährlich gemäß § 15 FAO fortzubilden und die Teilnahme an den Veranstaltungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Damit wird die Qualität der Beratung durch einen Fachanwalt gewährleistet.

 

Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht

Im Beamtenrecht berate und vertrete ich sowohl außergerichtlich als auch vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht insbesondere bei Fragen 
• der Ernennung,
• der Beförderung,
• der Besoldung und
• der Abordnung/Umsetzung/Versetzung 
aber auch bei 
• der Kündigung im öffentlichen Dienst
• einer Abmahnungen,
• einer Versetzung/Umsetzung oder
• Eingruppierungsstreitigkeiten.



Arbeitgeber unterstütze ich bei

• der Ausarbeitung und Aushandlung von Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen
• der Vertretung in Kündigungsstreitigkeiten und 
• der Gestaltung von Arbeitsverträgen.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben und/oder eine Vertretung wünschen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin.

 


 

 
Tulpenweg 3 • 14476 Potsdam • Telefon: 033208- 429864 • Telefax: 033208- 429865

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